Unser Credo

 
Erich Buser Geschäftsführer

Erich Buser Geschäftsführer

Für faire und nachhaltige Arbeit SpringClean ist bestrebt jeden Kunden individuell und ganzheitlich zu betreuen. Die individuellen Wünsche und Anforderungen stehen stetig im Fokus des Handelns von SpringClean. Unsere Arbeit mit den Kunden basieren auf Vertrauen und Verlässlichkeit. Problematiken und Unklarheiten werden offen und klar mit Kunden und Mitarbeitern kommuniziert.


Regional verwurzelt, sind wir bestrebt für die Nordwest-Schweiz ein sicherer Partner in Sachen Unterhaltsreinigung zu sein.


Unsere Unternehmenspolitik

  • Als Arbeitgeber erfüllen wir gegenüber unseren Arbeitnehmern alle im Gesamtarbeitsvertrag geltenden Vereinbarungen.                            
     

  • Wir achten das Gebot der Arbeitsplatzsicherheit.

Wir setzen uns ein für:

  • Offene und ehrliche Unternehmenspolitik gegenüber unseren Arbeitnehmern.
     

  • Klare, pflichtbewusste Partnerschaft gegenüber Kunden und unseren Mitarbeitern.
     

  • Erbringung von fachgerechten und umweltbewussten Dienstleistungen für Sauberkeit, Hygiene und Werterhaltung.
     

  • Förderung der Ausbildung unserer Mitarbeiter auf allen Stufen.
     

  • Förderung der partnerschaftlichen Verhältnisse zu den Behörden unter Einhaltung aller gesetzlichen Bedingungen.


Wir sind stolze Mitglieder von

 
 
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

Dienstleistungen
Die SpringClean als Auftragnehmerin verpflichtet sich, Reinigungs- und Haushaltsarbeiten gemäss dem individuell mit dem Kunden vereinbarten Arbeitsblatt / Reinigungsangebot durchzuführen.

Einsätze
Es können sowohl regelmässige wie auch einmalige Aufträge vereinbart werden. Bei möglichem Ausfall eines regelmässigen Einsatzes, bitten wir um Absage 24 Stunden zuvor.

Schlüsselübernahme
Der Kunde erhält bei der Übergabe eines Schlüssels (sofern nötig) für die Erbringung der Leistungen eine Schlüsselquittung.

Preisanpassungen
Die SpringClean behält sich vor, die vertraglich vereinbarten Preise jederzeit anzupassen. Bei solchen Anpassungen steht beiden Parteien das Recht zu, bezüglich noch nicht in Arbeit genommener Dienstleistungen vom Vertrag zurückzutreten. Die in einem solchen Fall bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Kosten für die Dienstleistungen, sind im effektiven Ausmass zu entschädigen.

Zahlungsbedingungen
30 Tage nach Rechnungsstellung. Der Stundenansatz gilt pro Stunde und Mitarbeiter.

Personal
Respekt und Toleranz ist Basis unserer Zusammenarbeit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sorgfältig ausgesucht und erhalten einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag (mindestens GAV Norm). Wir legen Wert auf einen tadellosen Leumund und ein korrektes Auftreten.

 

Geheimhaltungspflicht
Die SpringClean verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Auch verpflichtet sich die SpringClean während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach der Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie über den Haushalt und persönliches des Kundens, Stillschweigen zu bewahren.

Sorgfaltspflicht
Die SpringClean führt die ihr übertragenen Aufträge sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden aus.

Versicherungen
Für unsere Mitarbeitenden wurden sämtliche obligatorischen Versicherungen abgeschlossen und die SpringClean ist für Betriebshaftpflicht-Fälle mit einer Garantiesumme von 5 Mio. Schweizer Franken für Personen- und Sachschäden versichert. Allfällige Schäden werden dem Kunden umgehend gemeldet.

Reinigungsmaterial
Der Kunde stellt bei regelmässigen Aufträgen der SpringClean die Reinigungsgeräte und die benötigten Reinigungsmittel unentgeltlich zur Verfügung. Bei einmaligen Aufträgen wird in der Regel sämtliches Material von der SpringClean mitgebracht.

Beanstandungen
Begründete Mängel werden rasch möglichst behoben.

Konkurrenzverbot
Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen die Mitarbeitenden der SpringClean weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abgeworben oder eingestellt werden.

Dies gilt bis zu einem Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die ganze Nordwestschweiz.